Ja zur Revision des Zivildienstgesetzes
Am 14. Juni 2026 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst. Die Vorlage mag auf den ersten Blick technisch erscheinen. In Wahrheit berührt sie jedoch eine zentrale Frage der schweizerischen Sicherheitspolitik: Kann die Schweiz ihre Verteidigungsfähigkeit künftig noch gewährleisten?
Es wird häufig über Ausrüstung und Finanzen gesprochen. Weniger Aufmerksamkeit erhält jedoch ein ebenso entscheidender Faktor – die personelle Stärke der Armee. Die Verteidigungsfähigkeit eines Landes hängt nicht nur von Material und Technologie ab, sondern vor allem von Menschen.
Die Verfügbarkeit, Ausbildung und Einsatzbereitschaft von Soldaten bilden das Fundament jeder glaubwürdigen Armee. In der Schweiz ist dieses Fundament traditionell das Milizsystem. Doch gerade dieses Fundament gerät zunehmend unter Druck. Die Rekrutierung gestaltet sich schwieriger – nicht nur bei der Armee, sondern auch beim Zivilschutz. Das heutige Dienstpflichtsystem funktioniert faktisch immer stärker wie ein freiwilliges System. Das erschwert die Sicherstellung ausreichender Bestände erheblich. Gleichzeitig haben die jüngsten Kriege gezeigt, dass militärische Konflikte länger dauern können als ursprünglich angenommen.
Eine glaubwürdige Verteidigung verlangt deshalb eine Armee mit ausreichendem Bestand und langfristiger Einsatzfähigkeit. Vor diesem Hintergrund soll mit einer Änderung des Zivildienstgesetzes der verfassungsrechtlichen Vorgabe Nachachtung verschafft werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und zivilem Ersatzdienst besteht. Der Zivildienst wurde in der Bundesverfassung ausdrücklich als Ersatzlösung für Personen geschaffen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können – nicht als alternative Dienstform nach freier Wahl. Deswegen beschloss das Parlament am 26. September 2025 eine Revision des Zivildienstgesetzes mit dem Ziel, den Zivildienst wieder stärker auf seinen ursprünglichen Zweck auszurichten.
Gegen diese Revision wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb wird das Schweizer Stimmvolk am 14. Juni über die Vorlage entscheiden. Der politische Hintergrund dieser Abstimmung ist klar: Die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst bleibt seit Jahren auf hohem Niveau. Besonders problematisch ist dabei, dass viele Gesuche erst nach der Rekrutenschule gestellt werden – also zu einem Zeitpunkt, an dem bereits ein erheblicher Teil der militärischen Ausbildung absolviert wurde. Auch Kaderangehörige und Fachspezialisten verlassen die Armee zunehmend, um in den Zivildienst zu wechseln.
Die Entwicklung der letzten Jahre verdeutlicht diese Problematik. Im Jahr 2025 wurden 7211 Personen zum Zivildienst zugelassen – 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr und ein neuer Höchstwert. Diese Zahlen zeigen, dass der Zivildienst zunehmend als alternative Dienstform wahrgenommen wird. Der Bundesrat hat diese Entwicklung bereits mehrfach als problematisch bezeichnet.
Ein Bericht zur Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) hielt fest, dass die Alimentierung der Bestände weiterhin eine grosse Herausforderung darstellt. Zwar wurden im Rahmen der WEA verschiedene Massnahmen ergriffen, dennoch bestehen weiterhin strukturelle Schwierigkeiten. Abgänge aus der Armee, gesellschaftliche Veränderungen und der zunehmende Bedarf an qualifizierten Spezialisten erschweren es, die notwendigen Bestände zu sichern. Vor diesem Hintergrund besteht ein klarer Handlungsbedarf.
Die Vorlage setzt sechs konkrete Massnahmen um. So muss künftig in jedem Fall eine Mindestanzahl von 150 Diensttagen im Zivildienst geleistet werden. Der Faktor 1,5 bei der Berechnung der Diensttage gilt neu auch für Unteroffiziere und Offiziere. Zudem sollen Zivildiensteinsätze, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern, nicht mehr möglich sein. Weitere Bestimmungen sehen vor, dass Angehörige der Armee ohne verbleibende Restdiensttage nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden können. Gleichzeitig wird eine jährliche Einsatzpflicht ab der Zulassung eingeführt. Wer während der Rekrutenschule ein Gesuch stellt, muss den sogenannten langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen.
Diese Massnahmen ändern nichts am Grundsatz des Zivildienstes. Personen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können, behalten weiterhin Zugang zum zivilen Ersatzdienst. Die Revision richtet sich vielmehr gegen Zulassungsgesuche aus zweckfremden Motiven. Die seit 2009 geltende Tatbeweislösung bleibt unverändert bestehen. Es wird weiterhin keine Prüfung des Gewissenskonflikts vorgenommen. Allerdings sollen die Anforderungen an den Tatbeweis erhöht werden – insbesondere für Personen, die bereits einen beträchtlichen Teil ihres Militärdienstes absolviert haben.
Gleichzeitig wird ein neuer Grundsatz eingeführt: Wer die Rekrutenschule abgeschlossen hat und in den Zivildienst wechseln möchte, muss unabhängig von der bereits geleisteten Militärdienstzeit ein bestimmtes Minimum an Zivildiensttagen leisten. Damit soll verhindert werden, dass der gesetzlich vorgesehene längere Zivildienst mit zunehmender militärischer Dienstzeit faktisch immer kürzer wird.
Die Revision stärkt die Funktionsfähigkeit des Dienstpflichtsystems, ohne den Zivildienst als solchen in Frage zu stellen. Im Ergebnis soll die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst sinken – insbesondere bei Armeeangehörigen nach der Rekrutenschule sowie bei Kadern und Fachspezialisten. Damit leistet die Revision einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherstellung der Armeebestände – sowohl quantitativ als auch qualitativ. In einer Zeit wachsender Unsicherheit braucht die Schweiz eine glaubwürdige Verteidigungsfähigkeit. Dazu gehört nicht nur moderne Ausrüstung, sondern auch eine ausreichend alimentierte Milizarmee.
Ein Ja zur Revision des Zivildienstgesetzes ist deshalb ein Ja zu einer funktionsfähigen Armee – und damit letztlich ein Ja zur Sicherheit der Schweiz.

