Die Schweizer Armee stellt sich neu auf
Die Armee soll sich nach dem Willen des Bundesrates wieder auf den Kernauftrag, die Verteidigung, fokussieren. In der Folge werden Einsatzkonzeption, Führungsstrukturen und Organisation angepasst. Eine Zusammenfassung.
Vor den langen Sommerferien hat der Bundesrat Leitlinien für die Verteidigung erlassen. Diese werden aus der Sicherheitspolitischen Strategie abgeleitet, die jüngst in der Vernehmlassung war. Die Leitlinien stehen auf derselben Stufe wie die Rüstungspolitische Strategie oder die Nationale Cyberstrategie. Sie bilden die Grundlage für militärische Konzepte und die für deren Umsetzung notwendige längerfristige Rüstungsplanung.
Im Fokus der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit stehen die Abwehr von hybriden Bedrohungen und Angriffen aus der Distanz. In der gerade auch durch die russischen Aggressionen verschärften Bedrohungslage stuft der Bundesrat diese als die wahrscheinlichsten Bedrohungen ein, die auch kritische Infrastrukturen in der Schweiz oder wichtige Verkehrs- und Versorgungsachsen in der Schweiz betreffen.

In diesem Frühling hat VBS-Vorsteher Martin Pfister seinen Vorschlag für eine zeitlich befristete Mehrwertsteuererhöhung und die Schaffung eines verschuldungsfähigen Rüstungsfonds präsentiert. Mit den Leitlinien der Verteidigung und der dazu gehörenden Rüstungsplanung legt der Bundesrat nun seinen Plan vor, wie diese zusätzlichen finanziellen Mittel genutzt werden sollen, um die Schweizer Armee konsequent auf die Verteidigung auszurichten.
Umfassender Angriff „unwahrscheinlich“
Der Bundesrat geht davon aus, dass ein bewaffneter, direkter und ergo umfassender Angriff auch mit Bodentruppen auf die Schweiz in absehbarer Zeit „unwahrscheinlich“ sei. Gleichwohl will er einen solchen nicht ausschliessen. Da die Mittel, die für die Abwehr eines solchen Angriffs erforderlichen Mittel „jahrzehntelange Vorbereitungen“ bedingten, müsse die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit auch dieses Szenario berücksichtigen, hält der Bundesrat in seinen Leitlinien fest. Die Lageveränderungen in den nächsten 10 bis 15 Jahren seien nur „schwer voraussehbar“. Da der Aufbau einer Befähigung zur Abwehr eines solchen umfassenden Angriffs sehr lange daure, wäre ein Wiederaufbau nicht mehr zeitgerecht möglich, müsste bei Null angefangen werden.
Als weiteren Grund für die niedrige Gewichtung der Mittel gegen einen umfassenden Angriff führt der Bundesrat den Umstand an, dass ein solcher „mit grosser Wahrscheinlichkeit“ auch umliegende Staaten betreffen würde – angesichts der geografischen Lage unseres Landes offensichtlich. Mit dem Wegfall der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen erhielte die Schweiz dann auch die Option, sich in Kooperation zu verteidigen.
Zu wenig und zu altes Material
In einer kurzen Bestandsaufnahme zeigt der Bundesrat auf, dass die Schweizer Armee heute im Wesentlichen eine Ausbildungsarmee sei. Sie verfügt über viel zu wenig Material, um im Konfliktfall genügend vollständig ausgerüstete Truppen bereitzustellen. Bereits in den WKs leide die Ausbildung wegen Materialengpässen. Nicht viel besser sieht es bei einem subsidiären Sicherungseinsatz wie einem Konferenzschutz aus. Jüngst musste die Armee ja mit Evian und dem Bürgenstock gleich zwei Räume schützen. Solche Sicherungseinsätze bedingen Priorisierungen bei der Verteilung des Materials und führen in der Konsequenz auch zu einer Materialreduktion im Ausbildungsbetrieb.
Kommt hinzu, dass das wenige Material und die Waffen überbeansprucht wird, da es von verschiedenen Truppen benutzt wird. Zusammen mit den begrenzten Instandhaltungskapazitäten und der reduzierten Ersatzteilbevorratung führt dies dazu, dass die Verfügbarkeit des Materials und damit die Einsatzfähigkeit der Schweizer Armee weiter abnimmt. Alte Systeme wie der Mannschaftstransporter M113 oder die Panzerhaubitze M109 fallen wiederholt wegen Abnützung aus.
Was schon längst bekannt ist, wird nun auch im bundesrätlichen Papier unmissverständlich konstatiert: Aktuell können gerade einmal je ein Rettungs- und Geniebataillon von insgesamt acht oder von 17 Infanteriebataillonen lediglich deren vier vollständig ausgerüstet werden. Gerade einmal eine von vier Artillerieabteilungen ist einsatzbereit, von den sechs Panzerbataillonen deren zwei. Auch um die Fliegerabwehr ist es schlecht bestellt: Sie ist technisch nicht fähig, moderne Bedrohungen wie Marschflugkörper oder ballistische Lenkwaffen abzuwehren. Die noch rund 50 Flabkanonen aus den 1960er-Jahren sind wirkungslos gegen Drohnen, Raketen und Gleitbomben.
Mit der aktuellen Ausrüstung kann die Schweizer Armee
- „bei einer Bedrohung durch hybride Aktionen nur wenige kritische zivile und militärische Infrastrukturen schützen;
- zum Schutz vor Angriffen aus der Distanz weder die Früherkennung sicherstellen noch solche Angriffe effektiv abwehren;
- einen umfassenden Angriff auf die Schweiz nicht wirksam abwehren.“
Bundesrat will sich Zeit lassen
Für den (Wieder-)Aufbau von Fähigkeiten will sich der Bundesrat angesichts der selbst eingestandenen heiklen Sicherheitslage reichlich Zeit lassen. So soll die Armee spätestens ab Mitte der 2030er-Jahre in der Lage sein, Bedrohungen durch hybride Aktionen sowie aus der Distanz abwehren zu können. Noch länger soll es gehen, bis sie die Armee auch wieder für die Abwehr eines umfassenden Angriffs gerüstet wäre: «Ab Ende der 2030er-Jahre», heisst es dazu in den Leitlinien.
Für Investitionen sieht der Bundesrat keinen grossen Spielraum. So muss schliesslich der Betrieb der Schweizer Armee sichergestellt bleibt. Daher wird langfristig weiterhin mit einem Verhältnis von Betrieb und Investitionen von 60 zu 40 Prozent der Armeeausgaben gerechnet.
Von der Ausbildungs- zur Einsatzarmee
Der Bundesrat will, dass die heutige „Ausbildungsarmee“ zu einer „Einsatzarmee“ mutiert, die den Schutz der Bevölkerung und des Landes sicherstellen kann. Dafür braucht es eine Neuausrichtung der Einsatzkonzeption, Anpassungen in der Organisation, eine vorausschauende Rüstungsplanung und natürlich die notwendigen finanziellen Mittel.
Was die Einsatzkonzeption und damit die Doktrin und Leistungen anbelangt, müssen diese „konsequent auf den Einsatz“ ausgerichtet werden. Zwar spricht weder der Bundesrat noch die Armeeführung von einer Armeereform. Tatsächlich aber bringt diese Neuausrichtung massive Veränderungen. Die detaillierte Organisationsstruktur wird mit Blick auf eine Revision der Armeeorganisation aktuell erarbeitet. Eine erste grössere Anpassung der Struktur wird per Anfang 2029 erfolgen. Im Jahr 2028 sollen bereits umfassende Versuche und Trainings stattfinden. Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen wird der Bundesrat dem Parlament beantragen.
Einsatz- statt Territorialdivisionen
Konkret wird vorgesehen, dass sämtliche Einsätze am Boden künftig durch Einsatzdivisionen geführt werden und die vier Territorialdivisionen verschwinden. Die Grenzen der drei Einsatzdivisionen werden wie heute mit den Territorialdivisonen entlang der Kantonsgrenzen geführt. Damit soll die regionale Verankerung über alle Lagen sichergestellt werden. Entsprechend wird die Kantonsverteilung angepasst, um geografische – für Einsätze relevante – Regionen zu Einsatzdivisionen zusammenzuführen. Berücksichtigt werden dabei die Topografie, mögliche Einfallsachsen eines Aggressors – daher Nord/Ost, West und Süd –, die Reichweite und Wirkung moderner Waffensysteme sowie die Organisation der zivilen Behörden.
Wie das VBS festhält, sind die genauen Grenzen der Einsatzdivisionen noch in Erarbeitung. Aktuell sei jedoch davon auszugehen, dass eine Division den Raum der heutigen Territorialdivision 1 übernehmen wird. Eine zweite Division wird die übrigen Gebirgskantone abdecken, wozu auch der Raum der heutigen Territorialdivision 3 gehört. Die dritte Division wird den Raum der heutigen Territorialdivision 2 und 4 zusammenfassen.
Mit dieser Neuorganisation will der Bundesrat sicherstellen, dass alle Einsätze gleich verantwortet werden, unabhängig davon, ob es sich um subsidiäre Einsätze zugunsten ziviler Behörden, die Abwehr von hybriden Aktionen und Angriffen aus der Distanz oder eines umfassenden Angriffs handelt. Mit dieser klaren Regelung der Verantwortlichkeiten soll die Führungsfähigkeit der Armee gestärkt werden, zumal es heute keinen klassischen, klar abgrenzbaren „Übergang in die Verteidigung“ mehr gebe. Ein Wechsel in der Führung von einer Territorialdivision zu einem mechanisierten Verband klassischer Art wäre schwierig zu definieren und würde laut VBS Verwundbarkeitsfenster kreieren.
Nur noch wenig Bewegung
In der „zonengebundenen Aktionsführung“ werden die Einsatzdivisionen je nach Auftrag und nach den jeweiligen Bedürfnissen zusammengestellt. Abschied genommen wird damit von der bisherigen Doktrin der dynamisch geführten Verteidigung. Diese sei nicht mehr erfolgversprechend, einerseits wegen der zunehmenden Überbauung des Mittellandes, andererseits wegen der technologischen Entwicklung, sprich wegen des gläsernen Gefechtsfeldes. Rasche und ungehinderte Verschiebungen sind da nur noch Wunschdenken. Entsprechend sind die eben noch im „Schwarzen Buch“ aufgeführten Schwergewichtszonen samt schweren Divisionen kein Thema mehr. Schwergewichte sollen nun mit Feuer und weniger mit mechanisierten Verbänden gebildet werden.
Bei einem umfassenden Angriff soll die Armee gegnerische Kräfte nach Möglichkeit bereits ausserhalb der eigenen Landesgrenze schwächen, indem etwa Bereitstellungen zerschlagen, Versorgungslinien unterbrochen oder Führungseinrichtungen, Netzwerke und Schlüsselsysteme vernichtet werden.
Innerhalb des Landes soll der Gegner in einem definierten Raum gestoppt werden. Die eigenen Bodentruppen nutzen hierzu die vorhandene Infrastruktur. Die Bataillone werden in Regimenter oder Brigaden zusammengefasst, um die Kampfführung über mehrere Räume hinweg führen zu können. Die Einsatzdivisionen stellen die übergeordnete Führung, die Zusammenarbeit mit den zivilen Behörden, die Koordination im rückwärtigen Raum sowie die Aufklärung und Wirkung im Vorgelände sicher.
Schutzbauten wieder zentral
Mit der «zonengebundenen Aktionsführung» erhalten geschützte Kampf-, Führungs- und Logistikbauten wieder ein ganz neues Gewicht. So soll etwa die Fähigkeit wieder aufgebaut werden, die Mobilität des Gegners einschränken zu können. Das soll etwa «mit einer zeitgemässen Nutzung» von «bewährten Sperrstellen» erfolgen. Ausgewählte Kampfinfrastrukturen werden wieder derart instandgesetzt, dass sie in das Verteidigungsdispositiv eingebunden werden können. Allerdings werden grosse Waffensysteme wie Bison oder Centi-Bunker nicht reaktiviert. Sie können allerdings umgenutzt werden, genauso wie die Monoblocks mit den 12cm Minenwerfern.

Der zusätzliche Bedarf an stationären Führungseinrichtungen soll nicht durch Neubauten gedeckt werden, sondern primär durch die Wiederinbetriebnahme bestehender Anlagen. Auch die Logistik mit geschützter Bevorratung von Munition, Betriebsstoffen und Ersatzteilen wird wieder ausgebaut.
Führung wird neu strukturiert
Einen weiteren Schwerpunkt legt der Bundesrat auf die Führungsstruktur. Beabsichtigt ist eine Kontinuität der Führung in allen Lagen. Die Armee gliedert sich neu in den Chef der Armee, unterstützt durch den Armeestab, die Ausbildungssteuerung und Kaderausbildung, das Kommando Operationen, die sogenannten Domänen Heer, Luftwaffe und Kommando Cyber und elektromagnetischer Raum sowie das Kommando Support.

Der Chef der Armee, der im Verteidigungsfall als vom Parlament gewählter Oberbefehlshaber wirkt, verantwortet die militärstrategische Führung, die Streitkräfteentwicklung, die Doktrin und die Querschnittsaufgaben der Schweizer Armee. Zur Unterstützung steht ihm die Armeeführung als beratendes Gremium zur Verfügung. Ausserdem sind ihm neu auch alle Domänen und das Kommando Support direkt unterstellt.
Der Armeestab unterstützt den Chef der Armee und sorgt für eine einheitliche und effiziente Führung der Armee. Er übernimmt zentrale Aufgaben, so in den Bereichen Doktrin, Streitkräfteentwicklung, Rüstungsplanung, internationale Kooperation und für die Schweizer Armee zwingende Querschnittsaufgaben.
Die Ausbildung wird vereinheitlicht. Dabei stellt die Ausbildungssteuerung und Kaderausbildung die einheitliche Ausbildung der Berufsmilitärs aller Stufen sowie der Milizkader (Kommandanten sowie Stabsoffiziere und -unteroffiziere) sicher.
Das Kommando Operationen ist für die Planung und Führung der Einsätze der Schweizer Armee verantwortlich. Dazu sind ihm die drei Einsatzdivisionen, die Mittel der ersten Stunde, also Durchdiener, Militärpolizei, Spezialkräfte, das Kompetenzzentrum Swissint und der Militärische Nachrichtendienst direkt unterstellt. Je nach Einsatz werden Truppen aus den Domänen und dem Kommando Support unterstellt beziehungsweise zugewiesen.
Den Domänen Heer, Luftwaffe und Kommando Cyber und elektromagnetischer Raum sowie dem Kommando Support sind verschiedene Brigaden unterstellt. Sie sind für die Ausbildung ihrer Verbände verantwortlich – und zwar von der Grundausbildung über die Weiterausbildung in den WKs bis zur einsatzbezogenen Ausbildung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass neue Erkenntnisse, Vorgaben und technologische Entwicklungen laufend in die Grund- und Weiterausbildung einfliessen.
Für Einsätze müssen die Domänen und das Kommando Support dem Kommando Operationen die nötigen Truppen unterstellen oder zuweisen. Im Heer sind dies voraussichtlich fünf bis sechs Brigaden, zwei Brigaden bei der Luftwaffe, eine bis zwei Brigaden im Kommando Cyber und elektromagnetischer Raum sowie eine bis zwei Brigaden im Kommando Support.
Die neue Führungsstruktur wird nach dem Willen des Bundesrates schlank ausgestaltet. Eine ganze Anzahl an Stäben erübrigt sich. Damit wird auch die Zahl der höheren Stabsoffiziere deutlich reduziert. Bundesrat Pfister spricht von einem Viertel weniger.
Erstes Drohnenbataillon im 2028
Der Bundesrat will weiterhin an einem Sollbestand von „mindestens“ 100 000 Angehörigen der Armee festhalten. Er will es Freiwilligen ermöglichen, auch nach Erfüllung der Militärdienstpflicht weiterhin Dienst leisten zu können. Zudem soll für ausgewählte Funktionen eine differenzierte Tauglichkeit gelten. Die Armee soll in die Lage versetzt werden, ausgehend vom Leistungs- und Fähigkeitsprofil neue Formationen zu bilden oder bestehende personell zu verstärken.
Eine solche wird ein erstes Drohnenbataillon im Jahr 2028 sein. Denn damit die Einsatzkonzeption umgesetzt werden kann, haben in den nächsten Jahren Fähigkeiten Vorrang, die gegen die wahrscheinlichsten Bedrohungen rasch Wirkung entfalten. Im Zentrum stehen für den Bundesrat der Schutz kritischer Infrastrukturen, die Führungsfähigkeit, die Nachrichtenbeschaffung, die Drohnenabwehr, die elektronische Kriegführung, der Einsatz unbemannter Systeme, die Durchhaltefähigkeit und die Resilienz.

