AktuellBevölkerungsschutz

Katastrophenschutz soll Zivilschutz und Zivildienst vereinen

Aus zwei mach eins: Zivilschutz und Zivildienst sollen zum Katastrophenschutz fusioniert werden. Dieser neue Dienst wird stärker auf bewaffnete Konflikte ausgerichtet. Von der Neuorganisation profitieren soll auch die Armee.

Seit Jahren leiden die Armee und der Zivilschutz an Auszehrung. Hauptproblem ist die Abwanderung in den Zivildienst. Über 7200 Männer schlugen 2025 diesen Weg ein. Auch wenn auf dem Papier keine Wahlfreiheit besteht, herrscht diese de facto. Das führt dazu, dass bei der Armee die Personalbestände in wenigen Jahren gefährdet sind. Laut Berechnungen des Bundes droht der Armee bis 2029 ein Rückgang auf 125000 Angehörige. Das sind 15000 weniger als der gesetzlich vorgesehene Effektivbestand von 140000. Der Zivilschutz zählt bereits heute anstatt der notwendigen 72’000 nur noch 57’000 Angehörige.

Während der Bundesrat die Lösung dieses Alimentierunsgproblems auf die lange Bank schieben wollte und lieber Bericht um Bericht einforderte, verlor das Parlament die Geduld und beschloss einen Umbau von Zivilschutz und Zivildienst. In der Sommersession 2025 überwiesen die Räte zwei gleichlautende Motionen und beauftragten damit den Bundesrat, schnellstmöglich eine Sicherheitsdienstpflicht einzuführen. Diese soll die Bestände des heutigen Zivilschutzes sichern und auch Abgänge aus der Armee in den Zivildienst reduzieren.

Kantone grundsätzlich zuständig

Am 24. Juni hat der Bundesrat nun die Eckwerte für die Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht beschlossen, mit der der Bevölkerungsschutz gestärkt werden soll. Zivilschutz und Zivildienst sollen zu einem Katastrophenschutz fusioniert werden. Für die neue Organisation sollen die Kantone zuständig sein, die schon heute für den Zivilschutz verantwortlich sind.

Mit der Fusion sollen gleichzeitig die Leistungen des Zivilschutzes ausgebaut werden. Im Fokus hat der Bundesrat die heutigen Leistungen des Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Diese sollen verbessert werden. Vor allem aber würden sie wieder stärker auf die Bewältigung von bewaffneten Konflikten ausgerichtet.

Schon seit einiger Zeit befassen sich die Zivilschutzverantwortlichen mit der Frage, wie das gemeinsame Leistungsprofil des Zivilschutzes im bewaffneten Konflikt aussehen soll. Dabei geht es um die Rolle und die Aufgaben in den Bereichen Führung und Führungsunterstützung, Betreuung und Gesundheitswesen, technische Hilfe (inklusive ABC-Schutz), Kulturgüterschutz sowie Logistik.

Neben solchen Aufgaben würden die Angehörige eines künftigen Katastrophenschutzes Unterstützungsleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt erbringen – analog zum heutigen Zivildienst. Für den Katastrophenschutz ist ein Sollbestand von 72’000 und ein Effektivbestand von 96’000 Männer und Frauen vorgesehen.

Dienstpflicht nur für Männer

Wie heute sind im Modell der Sicherheitsdienstpflicht ausschliesslich Schweizer Männer dienstpflichtig – in der Armee oder neu im Katastrophenschutz. Somit würde das System deutlich vereinfacht. Die Dienstpflichtigen sollen aber nicht zwischen Militärdienst und dem Dienst im Katastrophenschutz frei wählen können. Die Zuteilung würde aufgrund der personellen Bedürfnisse der beiden Organisationen und der Eignung der Dienstpflichtigen erfolgen. 

Militärdienstpflichtige mit Gewissenskonflikt werden weiterhin die Möglichkeit haben, auf Gesuch einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Dieser würde aber neu im Katastrophenschutz geleistet werden. Diese Organisation soll deshalb auch in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Umwelt zum Einsatz kommen und damit jene Aufgaben übernehmen, die heute der Zivildienst hat. Wie im heutigen Zivildienst leisten Dienstpflichtige mit Gewissenskonflikt länger Dienst als dies Militärdienstpflichtige im Militär tun und erbringen so weiterhin einen Tatbeweis.

Bund will Lead im Kriegsfall

Nun konsultiert der Bund über das VBS die Kantone zu diesen Eckwerten. Der Katastrophenschutz ist als Einsatzorganisation der Kantone für sicherheits- und bevölkerungsschutzrelevante Aufgaben konzipiert. Die Kantone sind zuständig für die Planung und Durchführung von Einsätzen des Katastrophenschutzes. Nur im Falle eines bewaffneten Konflikts würde der Bund diese Aufgabe übernehmen.

Der Bundesrat schlägt den Kantonen vor, dass in Zukunft der Bund für die Grund- und Kaderausbildung sowie die Materialbeschaffung des Katastrophenschutzes verantwortlich sein soll. Die Verantwortung für die Wiederholungskurse würde dagegen bei den Kantonen liegen. Wer für die Tätigkeiten im Bereich des heutigen Zivildienstes zuständig wäre, ist laut Bundesrat aktuell noch offen.

Nach der Anhörung will der Bund die Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Mit diesem Vorgehen will der Bundesrat sicherstellen, dass die Kantone bereits vor der Vernehmlassung zu wesentlichen Aspekten der Ausgestaltung und Finanzierung der Sicherheitsdienstpflicht einbezogen werden.

Finanzierung als Knackpunkt

Gegenüber der NZZ zeigte sich Alexander Krethlow, Generalsekretär der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr, sehr froh, dass das Parlament punkto Neuausrichtung entschieden hat. Bund und Kantone arbeiteten nämlich seit 14 Jahren an der Neuordnung des Dienstpflichtsystems, bis heute jedoch ergebnislos. Einen Knackpunkt sieht Krethlow in der Finanzierung der Infrastruktur für den Katastrophenschutz.

Und zudem ist es für ihn zentral, wo genau der Bund die Linie zieht, wann dieser die Verantwortung übernimmt. So stelle sich die Frage, wann genau ein bewaffneter Konflikt vorliege, und ob dies beispielsweise schon bei einem Drohnenangriff auf eine Stromverteilzentrale der Fall sei. Auch müsse geklärt werden, ob der Bund den Lead auch schon bei grossen Naturkatastrophen übernehme.     

Zivilschutzverband begrüsst Neuorganisation

Der Schweizerische Zivilschutzverband (SZSV) begrüsst die geplante Neuordnung der Schweizer Dienstpflicht «ausdrücklich», wie er in Mitteilung schreibt. Angesichts der heutigen Bedrohungen und Herausforderungen sei diese Weiterentwicklung «zwingend und richtig, um Armee und Zivilschutz langfristig ausreichend zu alimentieren und die Widerstandsfähigkeit der Schweiz zu stärken».

Aus Sicht des SZSV ist insbesondere die geplante Ausbildungsstruktur ein richtiger Schritt – und dies, ohne den Zivildienst zu schwächen:  So schaffe eine zentrale Grundausbildung eine einheitliche Basis, ergänzt durch kantonale Wiederholungskurse und einen Individualdienst. Die im Bericht ausgewiesene elfwöchige Ausbildung erscheint dem SZSV passend, um den heutigen Herausforderungen zu begegnen. Dieses Modell kombiniert für den Verband fundierte Grundkenntnisse mit flexibler, praxisnaher Vertiefung.

Der vorgesehene Katastrophenschutz erhöht laut dem SZSV die Verfügbarkeit von Einsatzkräften und stärkt die Einsatzfähigkeit insgesamt. Gleichzeitig sieht der Verband grosses Potenzial in der Verknüpfung mit zivilen Ausbildungen: Im Dienst erworbene Kompetenzen sollen gezielt im Berufsleben nutzbar sein und so einen Mehrwert für Arbeitnehmende und Arbeitgeber schaffen. Effizienzgewinne erwartet der SZSV auch durch gemeinsame Materialbeschaffung und Logistik mit der Armee, wodurch Kosten gesenkt und administrative Abläufe vereinfacht würden.

Einführung frühestens 2031

Aus Sicht des SZV gibt es bei der Umsetzung der neuen Sicherheitsarchitektur drei grosse Herausforderungen. Erstens die Finanzierung und Lastenverteilung: Die Reform verursache jährliche Mehrkosten von 1,5 Milliarden Franken und einmalige Investitionen von 900 Millionen für die Ausbildungsinfrastruktur.

Zweitens der Aufbau von Ausbildung und Infrastruktur: Die Grundausbildung soll ja länger werden. Dafür braucht es neue Unterkünfte sowie deutlich mehr Ausbildungsplätze und Instruktoren. Auch gilt es, über Jahre verlorene Fähigkeiten wie den ABC-Schutz, die Rettung aus Trümmern, die Versorgung von Verletzten oder die Betreuung der Bevölkerung in Schutzanlagen wieder auszubauen. Drittens müssten mit der Fusion von Zivilschutz und Zivildienst zwei unterschiedliche Kulturen integriert werden. Die Zusammenführung ist laut SZV so zu gestalten, dass die operative Bereitschaft und die Durchhaltefähigkeit stets erhalten blieben.

Zur Einführung der Sicherheitsdienstpflicht samt Katastrophenschutz ist eine Revision der Bundesverfassung und damit eine Volksabstimmung nötig. Nehmen Volk und Stände die Vorlage an, könnte die Sicherheitsdienstpflicht voraussichtlich 2031 oder 2032 eingeführt werden.

Ein Zivilschützer hilft beim Gerüstaufbau für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest Pratteln im Jahr 2022 mit. (Bild: Philipp Schmidli, VBS)
Ein Zivilschützer hilft beim Gerüstaufbau für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest Pratteln im Jahr 2022 mit. (Bild: Philipp Schmidli, VBS)
Sport- und Kultureinsätze bei Armee oder Katastrophenschutz?
Im Zusammenhang mit den neuen Leitlinien des Bundesrates zur Verteidigung ist es hinter den Kulissen zu einer neuerlichen Diskussion gekommen, ob die Armee, die sich auf ihren Verteidigungsauftrag fokussieren soll, weiterhin bei grossen Sport- und Kulturanlässen zum Einsatz kommen soll, etwa fürs Pistenstampfen am Lauberhorn oder für den Aufbau von Tribünen am Eidgenössischen Schwing- und Älperlerfest. Wie die NZZ in Erfahrung gebracht hat, spricht sich das Wirtschaftsdepartement von Bundesrat Guy Parmelin (SVP) gegen diese Form der Armeeunterstützung aus. Seit Jahren sei klar, dass solche Hilfsdienste «keinen militärischen Ausbildungscharakter oder -mehrwert» hätten.
Bei solchen Grossanlässen haben die Kantone auch bisher schon verschiedentlich Zivilschutzkontingente abgestellt. Wie dies mit einem künftigen Katastrophenschutz aussieht, ist ebenso offen wie die Frage, ob diese neue Organisation diese Unterstützungsaufgaben nicht komplett übernehmen könnte und die Armee hier entlasten könnte.

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